Jugendschutz

AB 01.04.2016 TRITT DAS NEUE JUGENDSCHUTZGESETZ IN KRAFT

Ab dem 01.04.2016 ist es Personen unter 18 Jahren nicht mehr gestattet, elektronische Zigaretten, Shishas oder Liquids zu erwerben. Diese Regelung gilt sowohl im Einzelhandel als auch für Onlineshops in Deutschland. Onlineshops müssen sicherstellen, dass Personen unter 18 Jahren keine Bestellungen selbst auslösen können. Daher führen wir vor dem Abschluss eines Kaufs eine Altersprüfung durch.